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BMU Förderung

BMU Förderprogramm zum Klimaschutz



********* UPDATE - Änderungen ab 01.08.2020 *********

Verbesserte Förderbedingungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

im Zeitraum zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2021 !!

Der Fachverband Licht hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise zum Punkt "Nationale Klimaschutzinitiative" Erleichterungen für Kommunen für die Förderung von LED-Beleuchtung vorgeschlagen, die in die Überarbeitung der NKI eingeflossen sind. Das Ergebnis wurde am 27.07.2020 in der aktuellen Pressemitteilung des BMU veröffentlicht. Die wesentlichen finanziellen Verbesserungen für Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen sind:

  • Die Erhöhung der Förderquoten in der Kommunalrichtlinie um jeweils 10 Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten für alle Antragstellergruppen sowie eine damit einhergehende Absenkung des Mindesteigenanteils.
  • Ferner können nachträglich eingeworbene Deckungsmittel wie Drittmittel, Kredite oder Mittel weiterer Fördermittelgeber im vollen Umfang genutzt werden, ohne dass es zu einer nachträglichen Kürzung der Bundesmittel kommt.
  • Zudem wird die Definition finanzschwacher Kommunen dahingehend erweitert, dass auch diejenigen profitieren, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach künftig Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie unter:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/zusaetzliches-konjunkturprogramm-fuer-klimaschutz-in-kommunen-startet-im-august/


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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)


Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht.

Bisherige Förderschwerpunkte, wie z. B. Beleuchtungstechnik und Raumlufttechnische Anlagen, bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

Förderregion: Bundesweit
Programmlaufzeit: 01. Jan. 2019 bis 31. Dez. 2022
Die neue Fassung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Januar 2019 gültig.
Die bislang gültige Fassung der Richtliniestrong> gilt noch bis zum 31. Dezember 2018.

Wer wird ab dem 1. Januar 2019 gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • fachkundige, externe Dienstleister
  • Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager
  • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
  • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Nicht alle genannten Antragsteller sind für alle Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt.

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten erhalten eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote für ausgewählte Förderschwerpunkte.



Investiver Förderschwerpunkt: Beleuchtung und Belüftung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent
  • Zuschüsse von 25 bis 30 Prozent für finanzschwache Kommunen
  • Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September
  • Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich

Was wird gefördert?

Beleuchtung

  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik
  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung
  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage
  • Einbau von hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen

Belüftung

  • Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen in Nichtwohngebäuden
  • Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Zuge einer Grundsanierung

Detaillierte Informationen zu Förderquoten, Förderfähigkeit, Fördersummen und mehr können Sie der gesamten Richtlinie entnehmen.
Kommunalrichtlinie

Sonstige weitere Informationen:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Melden Sie sich einfach bei einem unserer Vertriebsmitarbeiter.

Nähere Kontaktdetails finden Sie unter www.hv-doerner.de.

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